Antrag 2: PV Anlage auf städtischen Gebäuden und Grundstücken
Datum: 26. September 2022 (zurückgezogen)
(1) Die FDP Fraktion beantragt die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik (PV) Anlagen auf städtischen Gebäuden und Grundstücken zu entwickeln.
(2) Die FDP Fraktion beantragt weiterhin, dass in diesem Konzept auch die Errichtung und der Betrieb von PV Anlagen durch Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden soll.
Die Regierungsparteien haben in ihren Koalitionsvereinbarungen zum Klimaschutz bereits vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 200GW Strom mittels Photovoltaik produziert werden sollen. Auch die gestiegenen Energiepreise machen neben Klimaschutz-Erwägungen ein Umdenken in der Art der Energieproduktion und Versorgung notwendig. Der Krieg in der Ukraine schließlich verdeutlicht, dass die Energiewende nun auch aus geopolitischen Gründen mit großer Geschwindigkeit umgesetzt werden muss.
Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits häufiger mit der Errichtung von Photovoltaik Anlagen und der energetischen Sanierung der städtischen Immobilien beschäftigt. Wir denken, dass hier jedoch nach wie vor Handlungsbedarf besteht und die Stadt Hemsbach diese Projekte nun mit Priorität verfolgen sollte.
Die Verwaltung hat bereits mit der Prüfung der Eignung der städtischen Immobilien für die Errichtung und den Betrieb von PV Anlagen begonnen.
In einem nächsten Schritt muss nun dringend ein Konzept für die Errichtung und den Betrieb von PV Anlagen erstellt werden muss. Die FDP Ortsgruppe hat bereits Kosten für die Errichtung von PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in Hemsbach erhoben und könnte diese der Stadt als eine erste Kalkulationsbasis zur Verfügung stellen.
Die Errichtung von PV Anlagen ist kostspielig. Neben einer Errichtung und Betrieb der Anlagen durch die Stadt, z.B. in einem Eigenbetrieb oder Zweckverband mit den Nachbarkommunen, sollten daher auch partnerschaftliche Modelle mit Dritten zur Finanzierung der Anlagen in einem Konzept berücksichtigt werden. Die Stadt könnte die Flächen hierfür an Dritte verpachten. Als Dritte kämen aus unserer Sicht nicht nur gewerbliche Betriebe in Frage, sondern auch Zusammenschlüsse von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die die Anlagen z.B. in genossenschaftliche Betriebsformen errichten und betreiben.
Die FDP Fraktion ist der Auffassung, dass gerade eine genossenschaftliche Betriebsform Hemsbacher Bürgerinnen und Bürger eine Teilhabe an der Energiewende erlauben würde, die diese anders nicht erreichen können, z. B. weil eine Errichtung einer PV Anlage auf der bewohnten Immobilie nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.