Direkt zum Inhalt

Antrag 6: Tarif „Schulkindbetreuung“ auch für Bestandskinder

Datum: 28 Juni 2023

Die FDP Fraktion beantragt, den neuen Tarif „Schulkindbetreuung“ auch für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, die an der Goetheschule ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 2 bis 4 besuchen.

Wir nehmen Bezug auf die Beschlussvorlage SD-Nr.: 2023 052 A.Z.: 022.30 vom 22. Mai 2023. 

Die Beschlussvorlage sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Betreuung im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ und der „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ vor. 

Für Schüler und Schülerinnen, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 2 bis 4 besuchen, kann laut Beschlussvorlage auch an der Goetheschule als Betreuungsangebot nur die Kernzeitbetreuung oder die Nachmittagsbetreuung gewählt werden. 

Für Erstklässler an der Goetheschule dagegen soll ein neuer Tarif eingeführt werden, nämlich die „Schulkindbetreuung“. Das Betreuungsangebot gemäß diesem Tarif sieht eine Betreuung 2 von 7:00 bis 14:30 Uhr. An der Goetheschule gibt es somit ab dem kommenden Schuljahr zwei verschiedene Betreuungsangebote für die Betreuung am Nachmittag, die sich von Betreuungszeiten und Kosten merklich unterscheiden. 

Die FDP Fraktion vertritt die Auffassung, dass das Angebot „Schulkindbetreuung“ auch für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 2 und 4 an der Goetheschule ab dem 1. September 2023 zur Verfügung stehen sollte. Da die Hebelschule verlässliche Ganztagsschule wird bzw. ist, ist zu erwarten, dass ein Betreuungsangebot wie es die „Schulkindbetreuung“ vorsieht vor allem an der Goetheschule nachgefragt werden dürfte und zwar auch von den Bestandskindern der Klassen 2 bis 4. 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir den neuen Tarif „Schulkindbetreuung“ auch für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, die an der Goetheschule ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 2 bis 4 besuchen.

PDF Download
A007_2023.pdf (199.25 KB)

Kategorie